Seit gestern bin ich wieder in der Phase angekommen, in der mich diese ganze Verwaltungschei*e des Kinderwunsches einfach nur ankotzt. Als wäre man nicht schon genug gestraft, muss man sich ja auch noch ständig mit Kasse, Beihilfe und Co rumschlagen. Nach dem ich bei der BARMER mal freundlich genervt hatte, kam am Freitag endlich der Bescheid. Eigentlich wie erwartet. Sie verweigern den Methdoenwechsel bzw. die ICSI-Beteiligung, da die KiWu ja den 1. Versuch auch als Null-Befruchtung angezeigt hat. Somit hätten wir zweimaliges totales Fertilisationsversagen – weshalb ein 3. Versuch, auch als Methodenwechsel, nicht übernommen wird… hatte ich zwar bei der KiWu angemerkt, aber ich kann ja nur das weggschicken, was sie mir ausstellen. Natürlich habe ich gestern nachmittag mehrere Stunden recherchiert, was ich denn bei einem eventuellen Widerspruch anführen könnte. Tja, was soll ich sagen… NICHTS. Wir haben echt den Schei*e-Jackpot bei unserer Konstellation gelandet.
Laut geltender Rechtsprechung und Richtlinie des Bundesausschusses darf man nach der 1. IVF wechseln, wenn totales Fertilisationsversagen vorliegt. (Hatten wir nicht – eine EZ war ja befruchtet… daher kein Wechsel möglich!) Hat man dann beim 2. Versuch eine Nullbefruchtung, darf man nicht mehr wechseln. (sehr clevere Regel!) Tja eine 3. IVF (die man sich also maximal erstreiten könnte) kommt bloß leider nicht in Frage, denn dann könnte ich mich auch gleich von der Brücke stürzen und dabei 4.000 € verbrennen, das wäre in Anbahnung einer Schwangerschaft wahrscheinlich noch effektiver und täte auch nur marginal mehr weh!!!
Aber zumindest hab ich für einige von euch anderen gute Nachrichten: der gemeinsame Bundesauasschuss der Ärzte hat neue Richtlinien für die ICSI festgelegt – es gibt nun keine festen Spermiogrammwerte mehr, sondern es gilt, dass eine „schwere männliche Fertilitätsstörung“ vorliegen muss. Nachzulesen im PDF vom 16.03.17… sind nur 181 Seiten ;-)… Siehe S. 59 – 68!
https://www.g-ba.de/downloads/40-268-4273/2017-03-16_KB-RL_Spermiogrammparameter_ZD.pdf
Die Durchführung der ICSI hängt ja zum Glück nicht von diesem Geld ab, aber es nervt mich – die BARMER musste bisher noch GAR NICHTS bezahlen… wir fragen nach ein paar hundert Euro und die stellen sich so an. Der Lieblingsmann überlegt einfach aus Prinzip die Kasse zu wechseln… Vieleicht finde ich noch Motivation für die Formulierung eines Widerspruchs. Aus Prinzip und mit dem Verweis, dass man sich ja auch einfach mal etwas kulant zeigen könnte… oder wegen mir auch etwas Menschlichkeit. Meine Güte. Wir sind doch keine Säufer, die den 5. Entzug in Folge bezahlt haben wollen.

So und damit höre ich offiziell auf, mich darüber aufzuregen. Das ist es einfach nicht wert. Und wenn wir nunmal eine Konstellation haben, bei der das geltende Recht und im übrigen auch der gBA überfordert sind, dann ist das nunmal so. Und dass das natürlich jetzt alles so kompliziert ist, weil uns die Ärztin zu dieser unsäglichen 2. IVF geraten hat, das brauche ich hier wohl nicht zu erklären… aber auch das ist nunmal passiert und ich kann es nur abhaken. Ich kann es verfluchen, mich ärgern und traurig darüber sein – aber letztlich kann ich es nur abhaken. In diesem Sinne:
Wenn du durch die Hölle gehst. Geh weiter!
Liebe Grüße, Frau Einstrich
PS: Ich hab die 2. IVF Abrechnung nun bei der Kostenfrage eingestellt.